Zins-fox.com Betrug ? // 06.02.2024

Mit Mitteilung vom 05.02.2024 warnt die Finanzaufsicht BaFin vor Angeboten der „Zins-Fox“. Die BaFin teilt mit, dass nach ihren Erkenntnissen dieses Unternehmen Festgeldverträge ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin anbietet.

Weiter werden über die Website zins-fox.com Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten.

Zuvor nahm die schweizerische Finanzaufsicht FINMA bereits die „Zins-Fox“ in ihre Warnliste auf.

Soweit Sie hier mit dieser Firma Anlagegeschäfte getätigt haben sollten, sollten diese umgehend einer Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterzogen werden und ggf. Fall Schadensersatzansprüche umgehend geprüft werden. Hier erscheint es doch sehr fraglich, ob die überwiesenen Gelder der Anleger tatsächlich, wie von der Zins-Fox versprochen, angelegt wurden.

Betroffene können gerne die Hilfe von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Busko in Anspruch nehmen.

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