Wirecard-Bilanzen 2017 und 2018 laut Urteil des LG München I nichtig // 12.05.2022

Das Landgericht München I hat in einem Urteil (5 HK O 15710/20 noch nicht rechtskräftig ) festgestellt, dass die Wirecard-Bilanzen aus den Jahren 2017 und 2018 nichtig sind. Das Gericht ist der Auffassung, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungen seien in jedem Fall verletzt worden. Die EY-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte die Abschlüsse dieser beiden Jahre uneingeschränkt testiert. Die EY-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte also scheinbar keinerlei Auffälligkeiten festgestellt. Da das Landgericht München I in seinem Urteil im Widerspruch hierzu jedoch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungen verletzt sah, hat sich die Rechtsposition geschädigter Wirecard Aktionäre, welche Schadensersatz von der EY-Wirtschaftsgesellschaft fordern, erheblich verbessert.

Geschädigten Wirecard-Aktionären, welche auf Einzelklagen gegen die EY-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzichten, sollten in jedem Fall ihre Ansprüche in dem bevorstehenden Kapitalanleger-Musterverfahren anmelden.

Hier werden bereits zahlreiche Geschädigte von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko vertreten.

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