WireCard / APAS verhängt drastische Strafen gegen EY // 11.04.2023

WireCard/ APAS verhängt drastische Strafen gegen EY

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle APAS hat drastische Strafen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, welche die Abschlüsse der WireCard AG u. a. in den Jahren 2016 bis 2018 vorgenommen hat, verhängt. EY ist verpflichtet eine Strafe in Höhe von EUR 500.000,00 zu zahlen und darf 2 Jahre lang keine gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abnehmen.


Die APAS ist bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wirtschaftsprüfer von EY bei der Prüfung der WireCard Abschlüsse aus den Jahren 2016 bis 2018 ihre Berufspflichten verletzt haben. Darüber hinaus hat die APAS gegen weitere 5 Wirtschaftsprüfer Strafen in Höhe von EUR 23.000,00 bis 300.000,00 verhängt.

Ansprüche sollten zum Musterverfahren nach dem KapMuG, welches vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht läuft, angemeldet werden !

Hier werden bereits zahlreiche Geschädigte von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko vertreten.

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