
Vorfälligkeitsentschädigung // 09.01.2025
Vorfälligkeitsentschädigung
Mit Urteil vom 03.12.2024 (XI ZR 75/23) hat der BGH die Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen der Volksbanken (Ziff. 8) als unzureichend angesehen. Dies hat zur Folge, dass im Falle einer vorzeitigen Ablösung des Darlehensbetrages die vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen ist. Soweit hier bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens von Darlehensnehmern gezahlt worden ist, kann diese zurückgefordert werden !