Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen // 23.08.2022

Wer ein Darlehen vor Ablauf einer vereinbarten Zinsbindung ablösen will, wird grundsätzlich von seiner Bank aufgefordert, eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung (VfE) zu zahlen. Eine solche kann jedoch ggf. dann zurückgefordert werden, wenn der Darlehensvertrag nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurde und es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag handelt.
Als weitere Voraussetzung darf die Zahlung der VfE noch nicht oder erst nach dem 31.12.2016 erfolgt sein und der Vertrag muss hinsichtlich der Angaben zur Berechnung der VfE unklare oder fehlerhafte Angaben enthalten. Letzteres ist insbesondere bei zahlreichen Darlehensverträgen der Commerzbank der Fall. Aber auch andere Banken verwenden hier Klauseln, welche von Gerichten als unklar bzw. fehlerhaft angesehen wurden.


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