Versendung eines Newsletters kann trotz Zustimmung eine unzumutbare Belästigung darstellen // 21.02.2023
Versendung eines Newsletters kann trotz Zustimmung eine unzumutbare Belästigung darstellen
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 22.11.2022 festgestellt, dass die Versendung eines Newsletter per Email trotz Zustimmung des Empfängers eine unzulässige Werbung darstellen kann, wenn der Newsletter zu häufig versendet wird.
Voraussetzung für die Zulässigkeit der Versendung eines Newsletters ist eine zuvor seitens des Empfängers abzugebende Einwilligungserklärung. Wenn hier, wie in dem vom Berliner Gericht entschiedenen Fall, der Empfänger der Zusendung eines Newsletters nur einmal pro Woche zugestimmt hat, ist eine Zusendung, welche mehrmals in der Woche erfolgt, nicht zulässig. Eine Solche stellt sodann eine geschäftliche Handlung i. S. v. § 7 Abs. 1 UWG dar, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird. Eine solche Handlung ist unzulässig und löst Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche aus.