SCHUFA – Berechnung des SCHUFA-Scores sowie Löschung der Restschuldbefreiung erst nach 3 Jahren möglicherweise rechtswidrig // 17.03.2023

SCHUFA – Automatisierte Berechnung des SCHUFA-Scores sowie Löschung der Restschuldbefreiung erst nach 3 Jahren möglicherweise rechtswidrig

Vor dem Gerichtshof der europäische Union (EuGH) sind zum einen die Rechtssache C-634/21 ("SCHUFA wegen Scoring") sowie die verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 ("SCHUFA wegen Restschuldbefreiung“) anhängig.

In diesen Verfahren ist der Generalanwalt laut Pressemitteilung des EuGH zum 16.03.2023 der Auffassung, dass;

1) die Ermittlung des Scoringwertes ausschließlich durch eine automatisierte Verarbeitung rechtswidrig ist und
2) die Speicherung der Restschuldbefreiung über die Dauer von 6 Monaten hinaus ebenfalls rechtswidrig ist.

Der EuGH ist an die Auffassung des Gutachters zwar nicht gebunden, folgt dieser in der Regel aber. Hier ist in einigen Monaten mit einem Urteil des EuGH zu rechnen.

1.

Die SCHUFA erstellt in der Regel vollständig automatisiert einen Wahrscheinlichkeitswert über die Kreditwürdigkeit (Score-Wert). Dieser Score-Wert gilt im Geschäftsleben insbesondere für Banken als Grundlage dafür, ob eine Kreditwürdigkeit besteht oder nicht. Der Generalwert ist der Auffassung, dass diese automatisierte Erstellung dieses Score-Wertes auch dann rechtswidrig ist, wenn noch Dritte, wie beispielsweise Banken, endgültig darüber entscheiden, ob eine Person kreditwürdig sei.

2.

Nach Beendigung eines erfolgreichen Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgt die sog. Restschuldbefreiung. Diese Restschuldbefreiung wird von den Insolvenzgerichten lediglich für die Dauer von einem halben Jahr öffentlich gemacht. Die SCHUFA speichert solche Einträge jedoch bis zu 3 Jahren. Dies ist nach Ansicht des EuGH Generalanwalts rechtswidrig. Die gleiche Auffassung vertrat bereits das OLG Schleswig in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 02.07.2021, (17 U 15/21).

Hier werden bereits zahlreiche Betroffene durch Rechtsanwalt Busko gegen die SCHUFA vertreten.

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