Prämiensparverträge // 02.08.2024
Prämiensparverträge - BGH hat entschieden
Der BGH hat bereits mit mehreren Urteilen die Wirksamkeit von zahlreichen Zinsklauseln in Prämiensparverträgen für unwirksam erklärt. In der Folgezeit war eine große Unsicherheit darüber entstanden, wie nun die Zinsen zu berechnen seien .
Mit Urteilen vom 09.07.2024 hat der BGH nunmehr hierzu abschließend entschieden, dass die in den zuvor von den jeweiligen OLGs als Referenzzins herangezogenen Umlaufrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über 8 – 15 Jahren (Zeitreihe WU9554) den Anforderungen genügen, die im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung an einen Referenzzins für die variable Verzinsung der Sparverträge zu stellen sind.
Damit steht nun zum einen fest, dass in zahlreichen Prämiensparverträgen eine Zinsneuberechnung vorzunehmen ist. Darüber hinaus steht nunmehr auch fest, nach welchem Referenzzinssatz sich diese Neuberechnung richten muss.