Piccor, Piccox // 23.04.2018
Nach dem bisherigen Erkenntnisstand besteht Grund zu der Annahme, dass zum einen weit weniger Geld von Anlegern sowohl bei der Piccor AG als auch bei der Piccox SA angelegt wurden, als der im Netz kursierende Betrag in Höhe von 300 Mio EUR.
Zum anderen besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand Grund zu der Annahme, dass es sich bei den von der Staatsanwaltschaft gesicherten Geldern tatsächlich um den Großteil der derzeit noch offenen eingezahlten Gelder handelt.
Möglicherweise wurden hier zu keinem Zeitpunkt Gewinne erwirtschaftet mit der Folge, dass es sich bei den verschwundenen Geldern nur um nicht existente Scheingewinne handelt. Hier steht derzeit natürlich noch nichts fest, es besteht jedoch Grund zur Hoffnung, eingezahlte Gelder letztendlich zurückzuerhalten.
Wichtig ist nach Auffassung des Herrn RA Busko, welcher hier Anleger in dreistelliger Anzahl vertritt, dass die Ansprüche der Anleger angemeldet werden, damit bei der letztendlich zu erwartenden Verteilung der von der Staatsanwaltschaft gesicherten Gelder kein Anleger vergessen wird. Wer keine Anmeldung seiner Ansprüche vornimmt, wird bei der Verteilung nicht berücksichtigt. Diese Anmeldung dürfte für einen Laien nicht in der erforderlich Form machbar sein.
Rechtsanwalt Busko steht hier in Kontakt mit zahlreichen Beteiligten und verfügt so über Informationen aus erster Hand.