Piccor AG // 05.02.2019

Mit sogenanntem Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgericht Zug vom 19.12.2018 ( veröffentlicht im schweizerischen Handelsamtsblatt am 14.01.2019 ) wurde die Piccor AG nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Im Rahmen dieser angeordneten Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs wird das sogenannte Konkursamt zunächst ( ähnlich wie im deutschen Recht ein vom Insolvenzgericht eingesetzter vorläufiger Insolvenzverwalter ) prüfen, ob genug Aktiva vorhanden sind, um zumindest die Kosten eines Konkursverfahrens zu decken. Nur wenn das der Fall ist, wird das Konkursverfahren durchgeführt, mit der Folge, dass Forderungen auch hier angemeldet werden können.

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