Piccor AG, Konkursverfahren nach Schweizer Recht, 3. Gläubigerzirkular // 30.11.2023

Piccor AG, Konkursverfahren nach Schweizer Recht, 3. Gläubigerzirkular

Die Konkursverwaltung über das Vermögen der Piccor AG hat auf der Internetseite piccor-konkurs.ch folgendes veröffentlicht:

„Im Konkursverfahren der Piccor AG in Liquidation, Baar (ZG), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung gemäss Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 29. November 2023 namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung von weiteren ggf. bestehenden paulianischen Anfechtungsansprüchen. Sie verzichtet hierauf, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 14. Dezember 2023 schriftlich dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung bis zum 14. Dezember 2023 gemäss Artikel 260 SchKG schriftlich die Abtretung der Ansprüche verlangen. Stillschweigen innert Frist gilt als Verzicht auf Abtretungsbegehren. (…)“

Hier besteht also dann, wenn die Mehrheit der Gläubiger diesem Verzicht zustimmt, in der Folge die Möglichkeit, sich die etwaigen Ansprüche der Piccor AG gegen Dritte (Moventum S. A., Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG, Berliner Volksbank, Volksbank Liechtenstein u. a. ) abtreten zu lassen und diese Ansprüche selber weiterzuverfolgen.

Die weitere Verfolgung dieser Ansprüche verursacht jedoch erhebliche Kosten. Darüber hinaus ist aus derzeitiger Sicht äußerst zweifelhaft, ob hier etwaige Ansprüche tatsächlich durchgesetzt werden können.

 

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