N 26 Bank GmbH zahlt Guthaben erst nach Klage aus // 14.10.2022

Die hier vertretene Mandantin hatte ein Girokonto bei der N 26 Bank GmbH, Berlin. Nachdem diese ohne jegliche Angabe von Gründen und ohne die Mandantin zu informieren die EC-Karte der Klägerin gesperrt hatte, kündigte die Mandantin ihr Konto und forderte die N 26 Bank GmbH zur Auszahlung des Guthabens auf.


Hierauf begann ein „Marathon“, mit dem die Mandantin wiederholt aufgefordert wurde, von Ihr längst gegebenen Informationen nochmals der Bank zu geben. Obwohl die Mandantin die erbetenen Informationen wiederholt der Bank gegeben hatte, erfolgte keine Auszahlung mit wechselnden Begründungen. Mal melde sich eine Stelle und wies darauf hin, dass die Bank derzeit sehr viele Emails bearbeiten müsse. Dann wiederum meldete sich eine andere Stelle der Bank und teilte mit, dass die zwischenzeitlich erhobene Beschwerde der Mandantin erst in mehreren Wochen bearbeitet werden könne.

Letztendlich hatte die Mandantin keine andere Wahl, als Klage einzureichen, um Ihre Guthaben zu erhalten. Nachdem die Bank auch das Gerichtsverfahren hinauszögerte, erklärte sie sich dann erst zur Auszahlung des Guthabens bereit.

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