Haftet meine Bank, wenn ich aufgrund eines Betruges Geld überweise ? // 23.01.2026
Haftet meine Bank, wenn ich aufgrund eines Betruges Geld überweise ?
Grundsätzlich ist die kontoführende Bank verpflichtet, meine Überweisungsaufträge auszuführen. Hierbei ist sie lediglich verpflichtet, zu überprüfen ob die IBAN und Kontoinhaber(in) des Empfängerkontos zueinander passen. Soweit dies nicht der Fall ist, hat die Bank eine entsprechende Warnpflicht. Insoweit trifft die Bank lediglich eine formelle Prüfungspflicht. Solche Prüfungen laufen bei Banken in der Regel automatisiert.
Hat eine Bank eine inhaltliche Prüfungspflicht ?
Eine inhaltliche Prüfungspflicht etwa dahingehend, ob ich hier möglicherweise unbewusst Geld an Betrüger überweise, besteht auf der Seite der Bank nur in besonderen Ausnahmefällen.
Wann liegt ein solcher Ausnahmefall vor ?
Ein solcher Ausnahmefall liegt nach der Rechtsprechung des BGH u.a. dann vor, wenn eine Bank aufgrund massiver Anhaltspunkte den Verdacht hegt bzw. hegen muss, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen entschädigen will (vgl. BGH Urteil vom 6.5.2008 XI ZR 56/07).
Solche massiven Anhaltspunkte können sich etwa dann ergeben, wenn die Bank vor Ausführung einer Überweisung von der Bankenaufsicht (z.B. BaFin oder FINMA) entsprechende ausdrückliche Warnhinweise erhalten hat (vgl. BGH Urteil vom 14. 2524, XI ZR 3 27/22, hier war RA Busko als Vertreter der Klägerseite selber beteiligt).
Was sind solche Anhaltspunkte ?
Was solche Anhaltspunkte sind, ist im jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Allein aus der Tatsache, dass ein(e) Kontoinhaber(in) abweichend von seinem/ihrem üblichen Verhalten einen relativ hohen Betrag überweist stellt keinen solchen Anhaltspunkt dar. Wenn es sich hierbei jedoch um einen außerordentlich hohen Betrag handelt, die Überweisung auf ein ausländisches Konto erfolgen soll und es sich bei dem Kontoinhaber des Empfängerkontos etwa um eine Firma handelt, vor welcher die BaFin zuvor gewandt hat, kann sich aus der Summe dieser einzelnen Anhaltspunkte eine entsprechende Warnpflicht der Bank ergeben.
Was geschieht, wenn die Bank einer Warnpflicht nicht nachkommt ?
In diesem Fall steht mir ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank zu. Hierbei kommt ein solcher Schadensersatzanspruch zum einen gegen die eigene kontoführende Bank und zum anderen gegen die Empfängerbank bei welcher das Konto geführt wird, auf welches überwiesen wird, in Betracht.
Kann mir ein Mitverschulden vorgeworfen werden ?
Soweit ich grob fahrlässig auch deutlichste Hinweise auf einen gegebenenfalls vorliegenden Betrug vor dem Überweisungsauftrag missachtet, kann mir im Einzelfall ein Mitverschulden vorgeworfen werden, was dann zu einer Reduzierung des Schadensersatzanspruches führen kann. In der Regel ist es für ein Betrugsopfer aber gerade nicht erkennbar dass es gerade Opfer eines Betruges wird.