Fuerstcontor, Karlsruhe bzw. Euro Gic Investing, München: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte // 11.03.2022

Fuerstcontor, Karlsruhe bzw. Euro Gic Investing, München: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Nach Mitteilung der BaFin vom 02.03.2022 bietet die Fuerstcontor, bzw. Euro Gic Investing Verbrauchern Anlagegeschäfte an. Hierbei soll angeblich ein Festgeldkonto bei der Commerzbank AG München eingerichtet werden. Die einzuzahlenden Gelder sollen hier zunächst auf ein Konto der Eurpo Gic Investing eingezahlt werden. Eine Anlage der Gelder ist aber tatsächlich nicht feststellbar.
Weder die Fuerstcontor noch die EURO Gic Investing verfügen über eine Erlaubnis nach § 32 KWG oder § 15 WplG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland.
Soweit hier Zahlungen von Anlegern geleistet worden sind, können diese somit ggf. sowohl von den Gesellschaften als auch den Geschäftsführern persönlich zurückgeholt werden. Dies sollten Anleger dringend fachanwaltlich prüfen lassen.

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