Postbank zahlt nach Phishing-Attacke // 21.11.2022

Postbank zahlt nach Phishing-Attacke

Der hier vertretene Geschädigte erhielt zunächst eine offenbar gefälschte Email der Postbank. In dieser wurde er aufgefordert, die App der Postbank herunterzuladen und dort sodann Eintragungen vorzunehmen. Hierfür wurde ihm ein Link in dieser Email angegeben. Der Mandant klickte diesen Link jedoch nicht an, sondern lud die entsprechende App gesondert über den App Store runter, um sodann dort Eintragungen vorzunehmen. Am nächsten Tag stellte er sodann unautorisierte Abbuchungen von seinem Konto fest. Nachdem er dies zunächst bei der Postbank moniert hatte, weigerte sich diese eine entsprechende Erstattung vorzunehmen.

Hier erreichte es Rechtsanwalt Busko letztendlich, dass die Postbank 80 % des unautorisiert abgebuchten Betrages dem Mandanten erstattete.

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