Betrugswelle bei Sparkassenkunden // 03.07.2023

Betrugswelle bei Sparkassenkunden

Derzeit erhalten viele Sparkassenkunden Anrufe von Betrügern, welche sich als Mitarbeiter der Sparkasse ausgeben. Diese Mitarbeiter teilen den Kunden mit, es sei die Umstellung auf ein neues Sicherheitsverfahren erforderlich, um die drohende Sperrung des Bankkontos zu verhindern. Diese Betrüger sind bei diesem Anruf bereits im Besitz der persönlichen Kerndaten der Opfer. Hier ist ihnen insbesondere der Name des persönlichen Betreuers der Sparkasse und auch die Kontonummer bekannt. Vor diesem Hintergrund werden diese Anrufe von den Kunden häufig als seriös eingestuft und die Kunden geben hier sensible Daten bekannt. Im Anschluss wird dann das Konto der Kunden leer geräumt.

Hierbei handelt es sich um eine neue Betrugsmasche. Grundsätzlich haften Banken für unautorisierte Abbuchungen, es sei denn, den Bankkunden kann grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit diesen Daten vorgeworfen werden. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt in solchen Fällen, in welchen dem anrufenden Betrüger Kerndaten der Kunden bekannt ist, in meinen Augen jedoch nicht vor. Somit stehen Kunden, deren Konto nach solchen Anrufen von den Betrügern leer geräumt wurden, Schadensersatzansprüche gegen die Sparkassen zu. Dennoch weigern sich hier insbesondere die Sparkassen eine Erstattung vorzunehmen.

Hier werden bereits zahlreiche Kunden von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko vertreten.

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